Neuversiegelung begrenzen
Das Niedersächsische Naturschutzgesetz verlangt in § 1a: "ist die Neuversiegelung von Böden landesweit bis zum Ablauf des Jahres 2030 auf unter 3 ha pro Tag zu reduzieren und bis zum Ablauf des Jahres 2050 zu beenden." Bedauerlicherweise wurde ein Monitoring nicht vorgesehen. Ebenso hat der Landesgesetzgeber nicht aufgezeigt, wie die Landkreise und einzelnen Kommunen das Ziel konkret umsetzen sollen. Deshalb bedarf es in den Kreistagen und Gemeinde- und Stadträten mutiger und sicherlich nicht konfliktfreier Initiativen und Beschlüsse zum Erreichen der Zielsetzung. Auch der Landkreis Osterholz sowie seine Mitgliedskommunen sind aufgefordert, kurzfristig zielgerichtete Entwicklungspfade aufzuzeigen und entsprechende Beschlüsse zu fassen.
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