- im Ausschuss für Baudienste am 27.8.2018 zur Beratung und Beschlussempfehlung,
- im Verwaltungsausschuss am 28.8.2018 und
- im Gemeinderat am 6.9.2018 zur Beschlussfassung.
Sie halten diese eindeutige und rechtsverbindliche Beschlussfassung des Gemeinderates in einer öffentlichen Sitzung für erforderlich.
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